Pensionierung


Stand der Informationen: April 2022


Wann darf ich um Pensionierung ansuchen?

Lehrpersonen können am Ende der Karriere immer für den 1. September des darauffolgenden Schuljahres um Dienstaustritt ansuchen.

Die Fristen für die Gesuche um Dienstaustritt werden per Ministerialrundschreiben jährlich festgelegt. Wird das Anrecht auf Dienstaustritt vonseiten des Pensionsamtes bestätigt, sucht die Lehrperson in einem Patronat (ASGB-Büro) um die Auszahlung der Pension an. 



Wann habe ich Anspruch auf Pension?

Wir unterscheiden aktuell zwischen Alters- und Frühpension.

Alterspension:

Hat jemand das anagraphische Alter erreicht, darf er um Pensionierung ansuchen; aktuell sprechen wir von einem Alter von 67 Jahren (mit mind. 20 Beitragsjahren). Hat jemand mit 67 noch nicht 20 Dienstjahre erreicht, kann um Dienstverlängerung angesucht werden.

Frühpension: (Fornero)
Aufgrund einer bestimmten Anzahl von Arbeitsjahren, kann um Pension angesucht werden. Aktuell gilt für

      Frauen: 41 Jahre und 10 Monate
       Männer 42 Jahre und 10 Monate.


Aktuell gibt es in Italien auch Sonderformen wie:

Option Frau
Quota 102
Quote 103

Nachdem sich solche Sonderformen häufig ändern, ist es ratsam sich jeweils am Rundschreiben des Ministeriums bzw. am Rundschrieben der Bildungsdirektionen zu orientieren.

Pension wegen Arbeitsunfähigkeit:

Im Falle von der eigenen Ärztekommission bescheinigten Arbeitsunfähigkeit (inabilità) wird die Dienstbeendigung durch die Ärztekommission bestimmt. Somit gilt der 1. September nicht.


Welche Zeiten zählen für die Pension?

Es zählen prinzipiell alle Zeiten für die Pension, in denen Beitragszahlungen geleistet worden sind:

  • Beiträge aus effektiven Arbeitszeiten
  • Bezahlte Abwesenheiten
  • Mutterschaftszeiten
  • Elternzeiten
  • Krankheit
  • Sabbatjahr
  • Freistellung aus Erziehungsgründen (beim 1. Mal vollständig, bei jedem weiteren Kind 8 Monate)
  • Unbezahlte Wartestände, während denen Beiträge eingezahlt werden (Wartestand für Kinder)
  • Militärdienst/Ziviles Jahr
  • Mehrbewertungen bzw. nachgekaufte Zeiten


Um die eigene Position besser im Blick zu haben, ist es ratsam, sich frühzeitig um eventuelle Kontrollen der Beitragszeiten und Rückkäufe zu kümmern.

Die Mitarbeiter*innen in den Bezirksbüros des ASGB stehen hierfür zur Verfügung. 


Wie wird die Pension berechnet?

Aktuell werden die Pensionsbeiträge in Italien noch mit unterschiedlichen Parametern berechnet. Wir unterscheiden das lohnbezogene und das beitragsbezogene Berechnungssystem. Ausschlaggebend dafür ist der Zeitraum, für den die Beiträge eingezahlt worden sind.

Wir unterscheiden:

  • Neues gemischtes System: wer innerhalb 31. 12. 1995 mindestens 18 Beitragsjahre hatte, blieb bis zum 31.12.2011 im lohnbezogenen System. Die Jahre danach werden nach dem beitragsbezogenen System berechnet.


  • Altes gemischtes System: hat jemand nicht 18 Beitragsjahre vor 31.12.1995 erreicht, werden dessen Beitragsjahre ab 1.1.1996 mit dem beitragsbezogenen System berechnet.


  • Hat jemand keine Arbeitszeiten vor dem 1.1.1996, sind alle Beitragsjahre im beitragsbezogenen System.