EGV - Einheitliche Gewerkschaftsvertretungen
Jede Schule hat Anrecht auf eine Einheitliche Gewerkschaftsvertretung, abgekürzt EGV, welche grundsätzlich aus drei Mitgliedern besteht. Sie gilt als die gewerkschaftliche Vertretung an der jeweiligen Schule und vertritt das Recht und die Interessen aller Lehrpersonen dieser Direktion, unabhängig ihrer gewerkschaftlichen Mitgliedschaft. Die einheitliche Gewerkschaftsvertretung gilt somit als gewählte Vertretung der Arbeitnehmer und ebenso als gewerkschaftliches Bindeglied.
Die EGV an den Schulen wird durch eine von den Schulgewerkschaften organisierte Wahl auf Landesebene ermittelt und bleibt für drei Jahre im Amt. Sollte ein Mitglied der drei im Laufe der Amtszeit entfallen, so rückt die viertgewählte Lehrperson nach, bzw. wird das Mandat von den zwei bestehenden Mitgliedern weitergeführt.
Vorlage: Ansuchen um EGV Versammlungen (Vorlage .docx Datei in Downloads)
Rechtsquellen: Freistellung vom Dienst aus Gewerkschaftsgründen - Gewerkschaftsversammlung
Aufgaben der EGV:
Die EGV verfügen über Verhandlungs- und Informationsrechte in den folgenden Bereichen:
- sie verhandeln mit der Schulführungskraft:
- die Kriterien und Modalitäten der Anwendung der Gewerkschaftsrechte
- die Anwendung der Bestimmungen im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz
- die Kriterien für die Gewährung der Leistungsprämien
- weitere Regeln für die Gewährleistung des Rechtes auf Nichterreichbarkeit
- sie erhalten von der Schulführungskraft Informationen bezüglich:
- der Entwürfe zur Klassenbildung und zum Stellenplan der Schule
- den Daten zur erfolgten Verteilung der Kontingente der Vergütungen und der Überstunden (Verwendungsbereich, Namen der Lehrpersonen und entsprechende Geldbeträge)
- den Daten zur erfolgten Verteilung der Leistungsprämien (Berechnungsmodus, Namen der Lehrpersonen und entsprechende Geldbeträge)