Erster Lehrvertrag
Erster Lehrauftrag
Beim ersten Lehrauftrag wird der Lehrperson eine Matrikelnummer zugeteilt, welche als Erkennungsnummer gilt. Diese Martrikelnummer behält die Lehrperson bis zum Ende ihres Dienstes an der Schule, auch wenn sie nicht regelmäßig unterrichtet oder in eine andere Bildungsdirektion wechselt. Auf dem Lohnstreifen ist die Matrikelnummer oben rechts zu finden.
Es wird auch eine digitale Personalakte erstellt, in der die Lohnstreifen der jeweiligen Lehrperson und die Dokumente (Einheitliche Einkommenserklärung, CU) für die Steuererklärung hinterlegt werden. Für den Zugang zur digitalen Personalakte erhält die Lehrperson einen LASIS-Account oder öffnet diesen per SPID-Zugang.
Der LASIS-Account ist mit einer E-Mailadresse ([email protected]) verbunden, welche auch zur Kommunikation mit der Verwaltung dient.
Im Schulsekretariat kann man:
- Eventuelle Abwesenheiten vom Dienst (Mutterschaft, Elternzeit, Wartestand usw.) beantragen
- Ansuchen um Urlaub
In der Deutschen Bildungsdirektion kann man
- die Zulage für Zwei- bzw. Dreisprachigkeitszulage beantragen
- um Erhöhungen der Landeszulage ansuchen (Laureat und/oder 15 Dienstjahre in der Grundschule, Spezialisierungstitel, ...)
- Eintragungen in die Schul- und Landesranglisten vornehmen