SSG: Die Südtiroler Schulgewerkschaft
im ASGB
Bürozeiten des SSG-Büros
Mo - Do: 9.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 Uhr
Fr: 9.00 - 12.00 Uhr
Für persönliche Beratungen vor Ort bzw. via
Teams vereinbart bitte einen Termin unter
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das SSG-Team
Petra, Daniela, Peter, Heidi und Susanne
Info Vertragsverhandlungen
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
die aktuell berechnete Inflation (ASTAT – NIC ohne Energie) beträgt im Dreijahreszeitraum 2022-2024 ca. 13%.
Die bisherigen Geldmittel, welche jeweils in den Nachtragshaushalten 2023 und 2024 bereitgestellt worden sind, konnten und können „nur“ für Anzahlungen verwendet werden.
Damit die gesamte Erhöhung von 13% komplett per Gehalt ausbezahlt werden kann, müssen im Vorfeld die entsprechenden Geldmittel eben über den Landeshaushalt bereitgestellt werden. Damit dann diese Zahlungen „strukturelle“ Lohnerhöhungen werden, bedarf es einer Bereitstellung der Gelder für alle 3 Kalenderjahre. Mit „strukturell“ ist gemeint, dass ein Lohnelement dauerhaft und künftig fix ausbezahlt wird.
Es war uns ein Anliegen, das für das Lehrpersonal an staatlichen Schulen aktuell vorgesehene Geld derweil in Form einer Anzahlung zu sichern. Wir bemühen uns selbstverständlich auch weiterhin, den noch ausständigen Betrag einzufordern.
Aktuell befinden sich im Landeshaushaltsvoranschlag für die Jahre 2025-2027 in Summe 450 Mio. €.
Für das Jahr 2025 sind 200 Mio. € vorgesehen und für die Jahre 2026 sowie 2027 jeweils 125 Mio.€.
Leider reichen diese Geldmittel immer noch nicht aus, um die Restschuld des Dreijahreszeitraumes 2022-2024 endgültig zu begleichen bzw. die Gehälter um 13% strukturell anzuheben.
In mehreren Gesprächen mit den politischen Vertretern wurde uns zugesagt, dass man sich um mehr Geldmittel bemühen wird. Änderungen der vorgesehenen Summen sind in den Folgemonaten über sogenannte Haushaltsänderungen möglich.
Da eine kurzfristige Änderung schwer möglich wird, arbeiten wir als ASGB mit allen erdenklichen Mitteln, um die Politik zur Bereitstellung von mehr Ressourcen zu bewegen. Wir werden euch dahingehend auf dem Laufenden halten.
Werden die „Versprechen“ und „Willensbekundungen“ in den nächsten Monaten nicht erfüllt, werden wir zu schärferen Maßnahmen greifen müssen und bauen auf eure gebündelte Unterstützung!
Aktuelle, wichtige Termine und Unterlagen
Deutschsprachige Schule
Rundschreiben und Mittteilungen
- Bezahlten Nebentätigkeit
- Nr. 26/2023 (09.08.2023) Richtlinien zur bezahlten Nebentätigkeit des Lehrpersonals der Grund-, Mittel- und Oberschulen
- Nr. 30 /2023 (19.09.2023) Veröffentlichungspflicht zu den ermächtigten Nebentätigkeiten und erteilten Aufträgen des Personals der Schulen
Aktuelle Termine und Unterlagen
Italienischsprachige Schule
Scuola italiana
Aktuelle Termine und Unterlagen
Ladinischsprachige Schule
Scora ladina
Essensgutscheine
Dem Lehrpersonal steht der Essensgutschein unter folgenden Bedingungen zu:
Nutzung Essensgutschein zw. 11.00 Uhr und 15.00 und zw. 17.00 Uhr und 21.00 Uhr unter folgenden Bedingungen:
- bei Unterrichtstätigkeit von nicht weniger als 50 Minuten sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag
- bei Unterrichtstätigkeit von nicht weniger als 50 Minuten sowohl am Vormittag als auch am Abend
- bei Unterrichtstätigkeit von nicht weniger als 50 Minuten sowohl am Nachmittag als auch am Abend
- bei Unterrichtstätigkeit von nicht weniger als 300 durchgehenden Minuten (6 Stunden). Der Essensgutschein kann vor oder nach dem Dienst genutzt werden.
- Abends kann der Gutschein nur bei Unterrichtstätigkeit am Nachmittag und am Abend genutzt werden.
- aktiver Dienst am Dienstsitz (kein smart-working) NICHT wenn ich in der Mensa esse! (Mensadienst)
WORAN ARBEITEN WIR AKTUELL?
- Rekurs zur Gehaltseinstufung gewonnen!
Unterrichtsjahre als Supplent*in mit gültigem Studientitel gleichwertig mit jenen mit unbefristetem Vertrag.
Gesetzliche und vertragliche Grundlagen:
Kollektivverträge auf Landesebene:
Warum Mitglied werden?
Dienstleistungen des ASGB
- Abfassung der Steuererklärung
- Unterstützung durch die Patronate in Bozen, Meran, Schlanders, Brixen, Bruneck, Neumarkt und Sterzing zu:
- Arbeitslosengeld, Familiengeld, Pendlergeld
- EEVE und ISEE
Unsere Leistungen als SSG
- Haftpflichtversicherung gegen grobe Fahrlässigkeit am Arbeitsplatz im Ausmaß von 3 Mio. Euro (Solidaritäts-, Notstands- und Rechtsschutzfonds)
- Vertretung der Lehrpersonen bei Vertragsverhandlungen
- Regelmäßige Informationen bzgl. Abgabefristen verschiedener Ansuchen, Rundschreiben, Neuerungen des Dienstrechts
- Beratungen:
- Mutterschaft, Pension und Mobbing
- in allen dienstrechtlichen und ökonomischen Belangen
- Beistand bei Disziplinarverfahren, Vertretung bei Schlichtung und vor dem Arbeitsgericht
- Kompetente Einheitliche Gewerkschaftsvertretungen an den Schulen (EGV)