SSG: Die Südtiroler Schulgewerkschaft
im ASGB
Bürozeiten des SSG-Büros
Mo - Do: 9.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 Uhr
Fr: 9.00 - 12.00 Uhr
Für persönliche Beratungen vor Ort bzw. via
Teams vereinbart bitte einen Termin unter
0471 308256 oder [email protected]
das SSG-Team
Petra, Daniela, Peter, Heidi und Susanne
Info Vertragsverhandlungen
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
die aktuell berechnete Inflation (ASTAT – NIC ohne Energie) beträgt im Dreijahreszeitraum 2022-2024 14,64%.
Berechnungsgrundlage 8te Funktionsebene 4te obere Besoldungsstufe ca. 40.000€ Brutto/Jahr.
Inflationsausgleich Abschluss Akontozahlungen bzw. Nachzahlungen.
Zusätzlich zu den beiden Akontozahlungen von ca. 1.600€ (Feb. 2024) und 4.000€ (Feb.2025)
kommt noch eine Einmalzahlung von 1.750 €, daraus ergibt sich ein MINUS von 4.650 €, sofern man oben genannten NIC verwendet.
Strukturelle Erhöhung:
Angebot 10%
Forderung (nach NIC) 14,64%
Werden die „Versprechen“ und „Willensbekundungen“ in den nächsten Monaten nicht erfüllt, werden wir zu schärferen Maßnahmen greifen müssen und bauen auf eure gebündelte Unterstützung!
Aktuelle, wichtige Termine und Unterlagen
Deutschsprachige Schule
Rundschreiben und Mittteilungen
- Bezahlten Nebentätigkeit
- Nr. 26/2023 (09.08.2023) Richtlinien zur bezahlten Nebentätigkeit des Lehrpersonals der Grund-, Mittel- und Oberschulen
- Nr. 30 /2023 (19.09.2023) Veröffentlichungspflicht zu den ermächtigten Nebentätigkeiten und erteilten Aufträgen des Personals der Schulen
Aktuelle Termine und Unterlagen
Italienischsprachige Schule
Scuola italiana
Aktuelle Termine und Unterlagen
Ladinischsprachige Schule
Scora ladina
Essensgutscheine
Dem Lehrpersonal steht der Essensgutschein unter folgenden Bedingungen zu:
Unter folgenden Bedingungen kann das Lehrpersonal den Essensgutschein am betreffenden Tag nutzen:
- wenn eine tägliche Arbeitszeit von mindestens sechs Stunden oder eine tägliche Unterrichtszeit von mindestens 300 Minuten von Montag bis Donnerstag und von fünf Stunden oder eine tägliche Unterrichtszeit von mindestens 240 Minuten am Freitag geleistet wird;
- wenn die tägliche Arbeitszeit laut schriftlicher Festlegung durch den/die zuständige/n Vorgesetzte/n auf den Vormittag und den Nachmittag oder den Abend aufgeteilt ist, vorausgesetzt, dass die Rückkehr eine Mindestdauer von mindestens einer Stunde oder einer Unterrichtseinheit hat;
- wenn die tägliche Arbeitszeit laut schriftlicher Festlegung durch den/die zuständige/n Vorgesetzte/n auf den Nachmittag und den Abend aufgeteilt ist, vorausgesetzt, dass die Rückkehr eine Mindestdauer von mindestens einer Stunde oder einer Unterrichtseinheit hat.
WORAN ARBEITEN WIR AKTUELL?
- Rekurs zur Gehaltseinstufung gewonnen!
Unterrichtsjahre als Supplent*in mit gültigem Studientitel gleichwertig mit jenen mit unbefristetem Vertrag.
Gesetzliche und vertragliche Grundlagen:
Warum Mitglied werden?
Dienstleistungen des ASGB
- Abfassung der Steuererklärung
- Unterstützung durch die Patronate in Bozen, Meran, Schlanders, Brixen, Bruneck, Neumarkt und Sterzing zu:
- Arbeitslosengeld, Familiengeld, Pendlergeld
- EEVE und ISEE
Unsere Leistungen als SSG
- Haftpflichtversicherung gegen grobe Fahrlässigkeit am Arbeitsplatz im Ausmaß von 3 Mio. Euro (Solidaritäts-, Notstands- und Rechtsschutzfonds)
- Vertretung der Lehrpersonen bei Vertragsverhandlungen
- Regelmäßige Informationen bzgl. Abgabefristen verschiedener Ansuchen, Rundschreiben, Neuerungen des Dienstrechts
- Beratungen:
- Mutterschaft, Pension und Mobbing
- in allen dienstrechtlichen und ökonomischen Belangen
- Beistand bei Disziplinarverfahren, Vertretung bei Schlichtung und vor dem Arbeitsgericht
- Kompetente Einheitliche Gewerkschaftsvertretungen an den Schulen (EGV)