Gesetz 104 / 1992
104er Gesetz / Pflege von Angehörigen:
Für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger können die Arbeitnehmer innerhalb des zweiten Verwandtschaftsgrades lt. Gesetz 104/92 Artikel 3 Absatz 3
- entweder 3 Tage Freistellung/Monat bzw.
- eine wöchentliche Stundenreduzierung beanspruchen.
Innerhalb des dritten Verwandtschaftsgrades, wenn die Eltern/der Ehepartner des/der zu pflegenden Person über 65 Jahre bzw. selbst Invalide oder verstorben ist.
Sonderurlaub G.v.D. 151/2001:
Es gibt lt. staatlicher Bestimmung auch die Möglichkeit für max. 2 Jahre einen bezahlten Sonderurlaub für die Pflege in Anspruch zu nehmen, allerdings muss man hierfür spezifische Voraussetzungen erfüllen (z.B. gleiche Wohnadresse, Ausschluss anderer in Frage kommender Personen)
Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigung:
Eltern können im Anschluss an die 8 Monate Elternzeit diese auf bis zu 3 Jahre auszudehnen bzw. in Alternative dazu die tägliche Arbeitszeit bis zu 2 Stunden reduzieren:
- bis zu 6 Stunden pro Tag insgesamt 1 Stunde
- ab 6 Stunden pro Tag eine weitere Stunde
Freistellung für die Lehrperson mit Beeinträchtigung:
Alternativ zu den 3 Tagen/Monat kann um eine tägliche Stundenreduzierung angesucht werden. Bei
- mehr als 6 Arbeitsstunden/Tag beträgt die Reduzierung 2 Stunden
- bei weniger als 6 Arbeitsstunden 1 Stunde pro Tag.
!!! Wichtig !!!
Diese Sonderregelungen verfallen, sofern die zu pflegende Person in Vollzeit in einer Pflegestruktur untergebracht wird. Es gibt einige Ausnahmen, die es dennoch ermöglichen:
- Die Struktur bestätigt, dass Visiten und Therapien außerhalb notwendig sind und der Patient begleitet werden muss
- Der Patient befindet sich im Wachkoma bzw. ist im terminalen Stadium
- Es handelt sich um eine minderjährige Person und die Anwesenheit der Angehörigen ist erforderlich
- während des Sonderurlaubes darf keiner Arbeitstätigkeit nachgegangen werden
- erhält man Pflegegeld, ist die Beanspruchung des Sonderurlaubes zu melden, denn die zugewiesene Pflegestufe wird um eine reduziert, wobei die erste in jedem Fall ausbezahlt wird (Eigenerklärung an ASWE Kanonikus-Michael-Gamper-Str- Nr.1, 39100 Bozen; [email protected])
- die Freistellung kann auch für mehrere Personen beansprucht werden, sofern es sich um Angehörige ersten Grades handelt
- ist die betreute Person mehr als 150 km entfernt, so muss der Tag der Betreuung mit geeigneten Mitteln belegt werden
- Eltern können die Freistellung abwechselnd beanspruchen