Berufseingangsphase

 



Die Berufseingangsphase wurde im Schuljahr 2017/18 eingeführt und im Schuljahr 2021/22 durch einen neuen Beschluss abgeändert


WER?  

Lehrpersonen mit gültigem Studientitel oder Lehrbefähigung im ersten Dienstjahr an einer staatlichen Schule mit befristetem Arbeitsvertrag 

  • der Arbeitsvertrag muss innerhalb dem 30.September abgeschlossen werden und mindestens bis zum 30. April andauern (180 Tage Dienst)


  • der erteilte Auftrag muss mindestens 7 von 22 Stunden (GS) oder 6 von 18 Stunden (MS+OS, sowie Italienisch und Religion GS) umfassen


  • Verlängerungen und Bestätigungen des bestehenden Supplenzvertrages werden berücksichtigt, hingegen neue Supplenzverträge werden nicht berücksichtigt


  • kann die Berufseingangsphase im ersten Unterrichtsjahr nicht abgeleistet werden, wird sie auf das nächste Schuljahr aufgeschoben, bzw. fortgesetzt


 

DAUER?

  • ein Schuljahr

 

AUFGABEN?

  • Probezeit: grundlegende berufliche Kompetenzen werden überprüft und am Ende der Berufseingangsphase bewertet


  • Berufsbegleitende Verpflichtungen (60 Stunden):

       -   Teilnahme an den Fortbildungsmodulen 

       -   Praxisreflexion in Gruppen

       -   kollegiale Hospitation 

       -   Dokumentation der beruflichen Entwicklung


  • Tutor: Die Schulführungskraft weist der Lehrperson am Anfang des Schuljahres einen Tutor zu. Aufgaben:

       -   Lehrperson begleiten und beraten

       -   Unterrichtsbesuche und Reflexionsgespräche durchführen

       -   Einsicht in die Dokumentation der beruflichen Entwicklung nehmen

       -   den eigenen Unterricht für Hospitationen öffnen

       -   am Ende der Probezeit einen Bericht erstellen


  • Dienstbewertungskomitee: Das Dienstbewertungskomitee führt bei Bedarf Unterrichtsbesuche und Reflexionsgespräche durch und nimmt Einsicht in die Dokumentation der beruflichen Entwicklung. Am Ende der Probezeit unterbreitet es der Schulführungskraft einen Bewertungsvorschlag.


  • Bewertung: Sie erfolgt am Ende des Schuljahres durch die Schulführungskraft aufgrund der vorliegenden Elemente (eigene Beobachtungen, dokumentierte Unterrichtsbesuche, Bericht des Tutors, Dokumentation der beruflichen Entwicklung, Bewertungsvorschlag des Dienstbewertungskomitees). Bei negativer Bewertung der Probezeit kann die Probezeit einmal wiederholt werden, möglichst an einer anderen Schule. In diesem Falle holt die Schulführungskraft ein Gutachten eines Inspektors oder einer Inspektorin als weiteres Bewertungselement ein. Eine zweite negative Bewertung hat den Ausschluss aus sämtlichen Landes- und Schulranglisten zur Folge