Krankheit
Abwesenheit aus Krankheitsgründen:
Im Krankheitsfalle melde ich mich umgehend bei der Schule (telefonisch und via Mail) und teile meine Abwesenheit mit. In jedem Fall brauche ich eine Krankschreibung von einem Arzt für die Dauer der Abwesenheit. Die telematische Meldung erfolgt automatisch über das INPS-Portal.
Es gilt die Anwesenheitspflicht auch an Sonn- und Feiertagen sowie an dienstfreien Tagen
von 10.00 bis 12.00 und
von 17.00 bis 19.00 Uhr.
(Ausnahme bildet die „Schwere Krankheit“, die Berufskrankheit und der bestätigte Unfall im Dienst)
Lohnzahlung bei Krankenstand:
Es erfolgt ein Gehaltsabzug auf die Zusatzlohnelemente in den ersten 10 Tagen jeder Krankheitsperiode.
Ausnahmen: Dienstunfall, Krankenhaus/Day-Hospital, dienstbedingte Krankheit
Dauer Krankenstand:
Im Falle von mehreren und längeren Krankheitsperioden, besteht das Anrecht auf folgende Krankenstände:
Überblick Krankenstände
Zum Zwecke dieser Berechnung werden die verschiedenen Abschnitte der Abwesenheiten zusammengerechnet, wenn zwischen ihnen nicht mindestens eine Dienstzeit von wenigstens 3 Monaten liegt
Krankenstand nach einem Aufenthalt im Krankenhaus bzw. im Day-Hospital:
Für die Dauer des Aufenthaltes und die darauffolgende Krankschreibung kommt die Kürzung des Gehaltes nicht zur Anwendung.
Dienstunfall:
Der Dienstunfall muss ärztlich bescheinigt unmittelbar der Verwaltung mittels Eigenerklärung gemeldet werden. Im Falle des anerkannten Dienstunfalles bin ich von den Zeiten der Anwesenheitspflicht befreit und habe keinen Gehaltsabzug. Bis zur vollen Genesung bleibt die Stelle bei vollem Gehalt erhalten. Die Zeiten werden nicht für das Höchstausmaß der Krankenstände mitgerechnet.
Dienstbedingte Krankheit:
In diesem Fall steht das volle Gehalt für 18 Monate zu. Sofern die kollegialärztliche Visite nicht die permanente Uneignung für den Unterricht feststellt, stehen weitere 18 Monate bei voller Bezahlung zu.
Kurze Abwesenheiten für Therapien bzw. ärztliche Visiten:
Den Lehrpersonen stehen im Laufe eines Schuljahres bis zu 36 Stunden für kurze Abwesenheiten zu. Im Falle von dokumentierten Arztbesuchen/Therapien müssen die Stunden nicht wieder eingebracht werden.