Urlaub
Ordentlicher Urlaub:
Im Laufe eines Schuljahres reifen 2,5 Urlaubstage pro Monat an. Somit erreichen Lehrpersonen insgesamt 30 Tage (5-Tagewoche) bzw. 36 Tage (6-Tagewoche) Urlaub pro Jahr. Dieser darf während der unterrichtsfreien Zeit genossen werden.
Kann der Urlaub nicht in Anspruch genommen werden, ist eine Verschiebung auf das nachfolgende Schuljahr möglich.
Im Falle von Krankheit bzw. Einlieferung in das Krankenhaus wird der Urlaub unterbrochen. Die entsprechende Dokumentation muss hinterlegt werden.
Bezahlter Sonderurlaub:
- Heirat: 15 Tage (der Tag der Hochzeit muss im Zeitraum enthalten sein)
- Prüfungen, Wettbewerbs- und Eignungsprüfungen: bis zu 20 Tage, an denen Prüfungen stattfinden. Ist der Prüfungsort mehr als 100 km entfernt, auch noch ein 2. Tag für die An- oder Abreise.
- Blustpende: der Tag der Blutentnahme
- Todesfall: 5 aufeinanderfolgende Tage (Begräbnistag inbegriffen) für den Ehepartner und Verwandte 1. Grades; 2 aufeinanderfolgende Tage bei Geschwistern, Verschwägerten ersten Grades und Verwandte 2. Grades. Bei allen übrigen Verwandten innerhalb des vierten Grades und Verschwägerten innerhalb des zweiten Grades 1 Tag.
- Schwerwiegende Gründe: mit Zustimmung der Schulführungskraft bis zu 5 Tage/Schuljahr
- Rettungseinsätze: für Mitglieder der Hilfsorganisationen die für den Einsatz unbedingt notwendige Zeit
- Ausübung der Bürgerpflicht: bei Entfernungen zwischen 350 und 700km 1 Tag, 2 Tage bei über 700km
- Fortbildung: 5 Tage/Schuljahr
Unbezahlter Sonderurlaub:
Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag haben im Fünfjahreszeitraum Anrecht auf bis zu zwei Jahre unbezahlten Sonderurlaub aus persönlichen, familiären und Ausbildungsgründen.
Für die Ableistung eines Probejahres oder um eine andere Berufserfahrung zu machen, kann für ein Schuljahr unbezahlter Sonderurlaub beantragt werden. Ebenso kann der unbezahlte Sonderurlaub für höchstens ein Schuljahr dafür verwendet werden, um eine Unternehmertätigkeit oder andere berufliche Tätigkeit ausüben zu dürfen.
Lehrpersonen mit befristetem Arbeitsvertrag haben im Laufe eines Schuljahres die Möglichkeit auf bis zu 1 Monat unbezahlten Sonderurlaub.
Bildungsurlaub:
Für den Besuch von Lehrgängen/Kursen bzw. zum Erwerb von Studientiteln können Lehrpersonen um Bildungsurlaub ansuchen. Die Gesuche sind zu Beginn des Schuljahres an die jeweilige Bildungsdirektion zu stellen.
Lehrpersonen in Vollzeit haben auf bis zu 79 Stunden (bei 20/20) bzw. 87 Stunden (22/22) Anrecht.