Befristete Arbeitsverträge
Befristete Arbeitsverträge
Befristete Arbeitsverträge werden aufgrund der Landesranglisten, der Schulranglisten oder über die Direktberufung durch die Schulführungskraft vergeben. Die Termine zur Eintragung in die Landes- und Schulranglisten werden jährlich mittels Rundschreiben der Bildungsdirektionen bekannt gegeben. Für die Direktbewerbung können sich Lehrpersonen ohne gültigen Studientitel in die Bewerbungsplattform für Direktberufungen blikk der Deutschen Bildungsdirektion oder in die Bewerbungsplattform der Italienischen Bildungsdirektion MADlene eintragen.
Landesranglisten und Schulranglisten
Voraussetzung für die Eintragung in die Landesranglisten ist der Besitz der für den jeweiligen Stellenplan bzw. Wettbewerbsklasse vorgesehenen Lehrbefähigung.
Die Reihung der Bewerber in der Landesrangliste erfolgt aufgrund der Punktezahl, welche sich nach Bewertung der Titel und der Unterrichtsdienste ergibt.
Besitzen Bewerber zusätzliche Spezialisierungstitel, haben sie Vorrang für Stellen für den Integrationsunterricht oder für den Unterricht an Schulen mit differenziertem Unterricht in Montessori-Pädagogik und CLIL. Da die Punktezahl der Lehrpersonen in der jeweiligen Rangliste jährlich neu berechnet werden muss, sind diese angehalten, um Neuberechnung bei Erlangung eines Spezialisierungstitels anzusuchen.
Voraussetzungen:
- Studientitel und Lehrbefähigung
Punkte:
- Titel und Unterrichtsdienste; werden jährlich berechnet
Wann kann ich mich eintragen?
- RS der Bildungsdirektion (Herbst)Eintragung mit Vorbehalt ist möglich
CLIL; Montessori; Integration:
- Spezialisierungstitel notwendig für die Eintragung
Stellenwahl:
- online im Monat Juli
Für die Eintragung in die Schulranglisten müssen die Bewerberinnen und Bewerber im Besitz des gültigen Studientitels für den jeweiligen Stellenplan bzw. die jeweilige Wettbewerbsklasse sein. sein. Die Eintragung in die Schulranglisten kann in jene Stellenpläne der Grundschule beziehungsweise Wettbewerbsklassen der Sekundarschule beantragt werden, für welche die Lehrperson die entsprechende Lehrbefähigung beziehungsweise den entsprechenden Studientitel vorweisen kann.
Voraussetzungen:
- gültiger Studientitel; wer mit Vorbehalt in die LRlisten eingetragen ist, muss sich auch in die Schulranglisten eintragen
Wann kann ich mich eintragen?
- Rundschreiben der Bildungsdirektion im Herbst
Stellenwahl:
- online im Monat Juli
Jene Lehrpersonen, die mit Vorbehalt in den Landesranglisten eingetragen sind, weil sie den Zulassungstitel dafür noch nicht besitzen, müssen diesen bis zum dafür vorgesehenen Termin auflösen, um an den Online-Stellenwahlen teilnehmen zu können. Lehrpersonen, welche sich mit Vorbehalt in die Landesranglisten eintragen, sollten sich auch in die Schulranglisten eintragen. Sollte nämlich der Vorbehalt nicht aufgelöst werden können, so haben sie noch die Möglichkeit über die Online-Stellenwahl aus den Schulranglisten eine befristete Stelle zu erhalten. Als Voraussetzung für die Eintragung in die Schulranglisten gilt ein Studientitel.
Lehrpersonen können aufgrund ihrer Position in den Schul- und Landesranglisten über die zentrale Stellenwahl im Frühsommer jene Stellen wählen, welche ab Beginn des Schuljahres zu besetzen sind.
Direktvergabe
Bleiben Stellen nach Durchführung der zentralen Stellenwahl unbesetzt, so werden diese durch die Schulführungskräfte über die sogenannte Direktberufung vergeben. Dabei haben jene Lehrpersonen aus den Schulranglisten Vorrang, welche noch keine Stelle für das kommende Schuljahr gewählt haben. Anschließend werden die noch zur Verfügung stehenden Stellen an Bewerber ohne gültigen Studientitel, welche sich in die Bewerbungsplattform der jeweiligen Bildungsdirektion eingetragen oder ihre Bewerbung an der jeweiligen Direktion abgegeben haben, vergeben.
Lehrpersonen mit befristetem Vertrag, welche den Dienst nicht antreten beziehungsweise vorzeitig verlassen, können im laufenden Schuljahr keinerlei Supplenzaufträge mehr erhalten. Kann die Lehrperson einen triftigen Grund für diese Entscheidung vorweisen und wird dieser auch als solcher von der Schulführungskraft angenommen, dann greift diese Sanktion nicht.
Auf der Webseite der Deutschen Bildungsdirektion www.blikk.it/supplenz und auf der Webseite der Italienischen Bildungsdirektion www.madlene.it können interessierte Lehrpersonen ihre Bereitschaft erklären, eine ganzjährige Stelle oder eine zeitlich begrenzte Supplenzstelle anzunehmen. Die AntragstellerInnen registrieren sich, erhalten dadurch einen persönlichen Zugang und sind angehalten, ihre Daten jederzeit zu aktualisieren und zu pflegen. Nehmen die BewerberInnen einen Auftrag an, sind sie verpflichtet, dies in ihrem persönlichen Bereich einzutragen. Die Schulen können so jederzeit erkennen, welche Lehrpersonen für den gesuchten Zeitraum zur Verfügung stehen und zu diesen Personen Kontakt aufnehmen.
Verfügbare Stellen / Auftragsarten
Alle Stellen, welche nicht unbefristet oder an das Lehrpersonal des Landeszusatzstellenplans vergeben werden, werden im Rahmen der Online-Stellenwahlen für Bewerber, welche sich in die Schulranglisten oder in die Landesranglisten eingetragen haben, als auch anschließend über die Direktberufung vergeben. Diese Stellen können auf folgender Weise vergeben werden:
- Jahresaufträge zur Besetzung von freien Stellen, welche innerhalb 31. Dezember verfügbar oder voraussichtlich bis zum Schulende frei sind
- zeitweilige Aufträge von nicht freien Stellen oder Reststunden bis zum Ende der didaktischen Tätigkeiten zur Besetzung von bis zum Ende des Schuljahres
- zeitweilige Supplenzen, welche zeitlich befristet sind und zur Besetzung von Stellen mit Stelleninhaber, welcher zeitweilig abwesend ist, vergeben werden
Eine Lehrperson mit befristetem Arbeitsvertrag muss den Dienst zu Vertragsbeginn antreten, damit ihr Arbeitsvertrag rechtlich gültig ist. Als Ausnahmen gelten die Abwesenheit aufgrund von Mutterschutz und die Abwesenheit aus schwerwiegenden, persönlichen Gründen (z.B. Krankenhausaufenthalt).
Häufung von Verträgen
Lehrpersonen mit einem Teilzeitauftrag haben das Recht aufgrund ihrer Position in den verschiedenen Ranglisten die Stundenanzahl zu ergänzen. In der Grundschule kann der Auftrag nur in Nachbardirektionen ergänzt werden. In den Sekundarschulen kann die Ergänzung auch durch Teilung eines Lehrstuhles erfolgen. Es können nicht mehr als drei Schulen betroffen sein und die Schulen müssen untereinander leicht erreichbar sein.
Erhält man den Lehrauftrag über die zentrale Stellenvergabe der jeweiligen Bildungsdirektion, kann die Summe der Aufträge die Stundenzahl eines Vollzeitauftrages nicht überschreiten (in der Grundschule 22 Stunden und in der Sekundarstufe 18 Stunden).
Dienstaufnahme und Sommergehalt
Leistet die Lehrperson mit befristetem Arbeitsvertrag im jeweiligen Schuljahr insgesamt mehr als sieben Monate bzw. mehr als 210 Tage Dienst, so hat sie Anrecht auf das Sommergehalt. Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt, ist die Anwesenheit am letzten Schultag bzw. an der Abschlussprüfung. Es können zeitlich befristete Aufträge auch kumuliert werden. Dabei ist der letzte Arbeitsvertrag für das Gehalt während der Sommermonate ausschlaggebend.
Vertragserneuerungen
Ein Vertrag eines Supplenten wird ab dem darauffolgenden Tag verlängert, wenn
- der Stelleninhaber seine Abwesenheit nahtlos verlängert
- zwei aufeinanderfolgende Abwesenheiten des Stelleninhabers auch Feiertage oder unterrichtsfreie Tage beinhalten und dieser den Dienst nicht wieder aufnimmt.
Das Dienstverhältnis eines Supplenten wird bestätigt, falls der Stelleninhaber kurz vor den Feiertagen oder unterrichtsfreien Tagen seine Abwesenheit unterbricht, bzw. nach der unterweisungsfreien Zeit nicht in den effektiven Dienst zurückkehrt. Der Supplent hat Anrecht auf die Besoldung dieser Feiertage oder unterrichtsfreien Tage, sofern er sieben Tage vor der Unterbrechung und 7 Tage nach der Unterbrechung effektiven Dienst geleistet hat.
Voraussetzungen für den Integrations-unterricht ohne Spezialisierung
Werden Stellen für den Integrationsunterricht an eine Lehrperson ohne Spezialisierungstitel für die Dauer von mindestens 180 Kalendertage und in einem Ausmaß von mindestens 50% einer Vollzeitstelle an Integrationsstunden vergeben, so verpflichtet sich die Lehrperson spezifische Fortbildungen zu besuchen. Die Verpflichtung zur jährlichen Fortbildung von 25 Stunden begrenzt sich auf vier Schuljahre.
Durch die Teilnahme an den von der Schulverwaltung organisierten Fortbildungen sowie einer positiven Bewertung des Dienstes durch die Schulführungskraft am Ende des Schuljahres erhält die Lehrperson im drauffolgenden Schuljahr Vorrang bei der Stellenvergabe für Stellen für den Integrationsunterricht. Nach Abschluss dieser vierjährigen Fortbildungszeit gilt dann der Vorrang als dauerhaft.
Englischunterricht an der Grundschule
Ganze Stellen oder Aufträge, die mindestens acht Stunden Englischunterricht beinhalten, sind den Lehrpersonen aus dem Verzeichnis für den Fremdsprachenunterricht - Englisch an der Grundschule vorbehalten.
Ganze Stellen oder Restaufträge, die weniger als acht Stunden Englischunterricht beinhalten, werden gemäß den allgemeinen Ranglisten zur Vergabe von befristeten Aufträgen an Lehrpersonen für Klassen- oder Religionsunterricht vergeben, welche erklären, grundlegende Kenntnisse der englischen Sprache zu besitzen. Diese Lehrpersonen verpflichten sich, jährlich einen von der Bildungsdirektion organisierten Kurs über die Didaktik und Methodik des Englischunterrichts zu besuchen. Die Verpflichtung zur Fortbildung ist auf vier Schuljahre begrenzt. Zudem wird am Ende des Schuljahres der Dienst der Lehrperson von der Schulführungskraft unter Beachtung bestimmter Kriterien bewertet.
Der Besuch der Fortbildungen für vier Jahre und die positive Bewertung des Dienstes bilden einen dauerhaften Vorzugstitel.
Sofern keine Lehrpersonen für den Englischunterricht an der Grundschule zur Verfügung stehen, können für die Besetzung von ganzen Stellen oder Restaufträgen für den Unterricht von Englisch auch Lehrpersonen mit einem befristeten Arbeitsvertrag beauftragt werden, welche in der Landes- oder Schulrangliste der Wettbewerbsklasse AB25 Englisch Mittelschule eingetragen sind. Der Dienst, den diese Lehrpersonen in der Grundschule leisten, wird als spezifischer Unterrichtsdienst für die Wettbewerbsklasse AB25 Englisch Mittelschule gewertet.