Mobilität / Jahresmobilität



1. Mobilität


Als Mobilität bezeichnen wir die Zuweisung der definitiven Planstellen/des fixen Dienstsitzes an die Lehrpersonen mit unbefristetem Auftrag bzw. die Möglichkeit von einer Schule an eine andere Schule zu wechseln. Lehrpersonen, die unbefristet aufgenommen worden sind, erhalten zunächst einen provisorischen Dienstsitz und suchen bei Möglichkeit um eine fixe Planstelle an.

Lehrpersonen, welche unbefristet bereits eine definitive Planstelle besetzen, können über die Versetzung bzw. den Übertritt um die definitive Verlegung ihrer Planstelle ansuchen.

Versetzungen und Übertritte erfolgen auf freie Stellen (es gibt keinen Stelleninhaber). 


Versetzungen

Als Versetzung bezeichnet man den
       -   Wechsel der Planstelle innerhalb desselben Stellenplanes der Grundschule
       -   beziehungsweise innerhalb derselben Wettbewerbsklasse der Sekundarschule,
       -   einschließlich der ersten Zuweisung einer definitiven Planstelle.


Übertritte

Als Übertritt bezeichnet man den Wechsel in einen anderen Stellenplan oder in eine andere Wettbewerbsklasse.



Wann suche ich um Versetzung /  Zuweisung eines definitiven Dienstsitzes an?


Lehrpersonen, die noch keinen definitiven Dienstsitz haben, da sie auf dem Landeszusatzstellenplan sind, müssen um die Zuweisung eines definitiven Dienstsitzes ansuchen.

Lehrpersonen, die einen definitiven Dienstsitz haben, aber an eine andere Schule wechseln möchten, suchen um Versetzung an.



Wann kann ich um Übertritt ansuchen?


Wer einen definitiven Dienstsitz hat, kann um einen Übertritt in einen anderen Stellenplan bzw. in eine andere Wettbewerbsklasse ansuchen.

Lehrpersonen des Landeszusatzstellenplans können erst nach fünf Dienstjahren mit unbefristetem Vertrag und bestandenem Probejahr um Übertritt in eine andere Wettbewerbsklasse oder in einen anderen Stellenplan ansuchen. (Dt. Bildungsdirektion)


Für Religionslehrpersonen sind Übertritte erst nach dreijähriger Zugehörigkeit zum Stellenplan möglich. Lehrpersonen, die um Übertritt in den Stellenplan der Religionslehrer ansuchen, müssen im Besitz der vom Ordinarius der Diözese Bozen- Brixen erteilten Eignung für den Religionsunterricht sein



Was ist eine bedingte Versetzung? (-> Deutsche Bildungsdirektion)


Lehrpersonen, die aufgrund des Gesetzes 104/92 sich der zu pflegenden Person annähern wollen, können um eine ordentliche bzw. auch um bedingte Versetzung ansuchen.

Durch die bedingte Versetzung ist eine schnellere Annäherung an die zu pflegende Person möglich und sie bleibt solange aufrecht wie der Anspruch besteht. Erlischt der Anspruch auf bedingte Versetzung, bleibt die Lehrperson bis zur darauffolgenden Versetzungsmaßnahme auf dieser Stelle und kann dann nur mehr um ordentliche Versetzung ansuchen.



Was bedeutet Versetzung von Amts wegen?


Eine Lehrperson wird von Amts wegen versetzt, wenn sie ihre Planstelle verliert (Stellenverlierer) oder noch keine erhalten hat und nicht um Versetzung ansucht oder die Versetzung an die angeführten Schulen nicht möglich ist. Die Versetzung von Amts wegen erfolgt in die nächstgelegene Schuldirektion mit freier Planstelle. Für Lehrpersonen ohne Planstelle wird der Wohnort als Bezug genommen. Bei mehreren konkurrierenden Lehrpersonen entscheiden die Punkte.

Lehrpersonen, die ihre Planstelle verlieren (Stellenverlierer) und keine neue erhalten können, gelten als überzählig und werden im Landesstellenplan geführt



Versetzungen und Übertritte zwischen Schulen mit unterschiedlicher Unterrichtssprache:


Versetzungen bzw. Übertritte zwischen Schulen mit unterschiedlicher Unterrichtssprache sind möglich. Hierfür wird ein bestimmter Prozentsatz von Stellen für diese Mobilität reserviert.

Versetzungen und Übertritte dieser Art sind möglich, sofern die Lehrpersonen die Voraussetzungen (Lehrbefähigung und je nach Wettbewerbsklasse bzw. Stellenplan das Dienstalter bzw. bestandenes Probejahr) erfüllen



Stellen für Integration oder Montessori


Integrationsstellen können im Fall von Versetzung oder Übertritt nur von Lehrpersonen besetzt werden, die im Besitz des vorgesehenen Spezialisierungstitels sind.

Lehrpersonen, die eine Versetzung auf eine Planstelle im Bereich Integration erhalten, müssen fünf Jahre in diesem Bereich verweilen.


Die Stellen für Montessoriunterricht werden über die Versetzung vorzugsweise mit Lehrpersonen besetzt, welche bereits ihre Planstelle im Zugehörigkeitssprengel haben und im Besitz der Spezialisierung für Montessoriunterricht sind.

Lehrpersonen, die eine Versetzung auf eine Planstelle im Bereich Montessoriunterricht erhalten, müssen drei Jahre in diesem Bereich verweilen.

Diese Lehrpersonen können in dieser Zeit weder eine Versetzung noch eine Verwendung oder provisorische Zuweisung außerhalb dieses Bereiches erhalten.

Lehrpersonen auf Montessoristellen können eine provisorische Zuweisung auf eine Klassenlehrerstelle erhalten, wenn ihre Planstelle mehr als 30 km von den beantragten Schulen entfernt ist.



2. Jahresmobilität


Als Jahresmobilität bezeichnen wir verschiedene Maßnahmen, durch welche für einen begrenzten Zeitraum eine Lehrperson an einer anderen Schule in der eigenen oder evtl. anderen Wettbewerbsklasse/ einem anderen Stellenplan tätig sein kann. Durch die provisorische Zuweisung, die Verwendung oder befristete Versetzung ist dies möglich. Hierfür stehen im Moment vom Stelleninhaber nicht besetzte Stellen zur Verfügung.

Lehrpersonen des Landeszusatzstellenplanes, die keine definitive Planstelle/keinen definitiven Dienstsitz zugewiesen bekommen, müssen über die Jahresmobilität um eine Stelle ansuchen.


Befristete Versetzung (Deutsche und Ladinische Bildungsdirektion)


Die befristete Versetzung ist in der Regel zweijährig und wird nach den gleichen Kriterien der Versetzung durchgeführt.

Kommt es innerhalb des Zeitraumes zu einer Stundenreduzierung/Streichung der Stelle, kann mit Einverständnis der Lehrperson an einer anderen Schule aufgefüllt werden bzw. steht die Lehrperson dann der Schule/ einer anderen Schule zur Verfügung. 


Befristete Versetzungen sind nur innerhalb derselben Bildungsdirektion und derselben Wettbewerbsklasse bzw. desselben Stellenplanes möglich.


Wichtig:
Wer eine befristete Versetzung erhält, kann im selben Schuljahr keine Verwendung und keine provisorische Zuweisung erhalten.



Verwendung

Integration, Montessori und besondere Unterrichtsverfahren

Lehrpersonen im Besitz der Spezialisierung für Integration bzw. Montessori oder Stellen mit besonderen Unterrichtsverfahren können für mehr als ein Jahr um Verwendung ansuchen, wenn die Stelle verfügbar ist. In allen anderen Fällen sind die Verwendungen einjährig.


Den Antrag um Verwendung auf Integrationsstellen können alle Lehrpersonen mit oder ohne Spezialisierungstitel für den Integrationsunterricht stellen. Diese Lehrpersonen müssen das Probejahr absolviert haben.


Verwendung in derselben Wettbewerbsklasse oder innerhalb desselben Stellenplans 

Lehrpersonen mit Vorrang als Stellenverlierer (im laufenden Jahr oder den letzten 8 Jahren), überzählige Lehrpersonen bzw. Lehrpersonen, die aus dem Ausland in die Stammrolle zurückkehren und keine Versetzung erhalten haben, suchen um Verwendung an. Diese geht für ein Jahr. Bei Stellenverlierern muss die erste Präferenz die Schule sein, an der sie die Stelle verloren haben.

Verwendungen in andere Wettbewerbsklassen bzw. andere Stellenplänen

Haben Stellenverlierer auch noch andere Lehrbefähigungen, kann die Verwendung in eine andere Wettbewerbsklasse/einen anderen Stellenplan erfolgen.

Überzählige Lehrpersonen können in einer anderen Wettbewerbsklasse /in einem anderen Stellenplan verwendet werden, sofern sie den gültigen Studientitel besitzen


Wichtig:
Wer eine Verwendung erhält, kann keine provisorische Zuweisung erhalten.



Provisorische Zuweisung

Um sich dem Partner, der Familie bzw. den Eltern oder anvertrauten Personen anzunähern, kann um provisorische Zuweisung angesucht werden. Aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen kann eine Lehrperson ebenso um provisorische Zuweisung ansuchen.

Zum Zwecke der Annäherung wird die Schule in der entsprechenden Gemeinde bzw. der nächstgelegenen Gemeinde angegeben. Es dürfen nur Schulen angegeben werden, die näher als die Schule liegen, in der die Lehrperson die Planstelle innehat.

Angesucht wird für Stellen desselben Stellenplanes/derselben Wettbewerbsklasse bzw. für Stellen, für die die Lehrperson die Lehrbefähigung besitzt.

Wer darf nicht um prov. Zuweisung ansuchen?

Lehrpersonen, die eine Versetzung an die erstangegebene Schule erhalten haben, können im selben Jahr keine provisorische Zuweisung erhalten, außer in schwerwiegenden, nachträglich eingetretenen Situationen.

Wer muss/kann um prov. Zuweisung ansuchen?  

Lehrpersonen, die neu in den Landesstellenplan aufgenommen wurden und noch keinen definitiven Dienstsitz haben, Lehrpersonen des Landeszusatzstellenplans und Lehrpersonen, deren Planstelle über 30 km vom Wohnort entfernt ist, vorausgesetzt dieser liegt in Südtirol oder in angrenzenden Regionen.

Wann ist eine prov. Zuweisung nicht möglich?

Hat jemand das Probejahr noch nicht abgeleistet, kann er nicht für andere Wettbewerbsklassen beziehungsweise Stellenpläne ansuchen.

Innerhalb derselben Gemeinde, in der sich die Planstelle des Stelleninhabers befindet, mit Ausnahme der Bestätigung des Dienstsitzes.


Lehrpersonen des Landeszusatzstellenplanes


Lehrpersonen des Landeszusatzstellenplanes können um befristete Versetzung und um provisorische Zuweisung ansuchen. Sofern sie das Probejahr absolviert haben, können sie auch um Verwendung ansuchen.

Suchen Lehrpersonen des Landeszusatzstellenplanes nicht um diese Maßnahmen an, werden sie nach Möglichkeit von Amts wegen der Schule des derzeitigen Dienstsitzes zugewiesen.