Gewerkschaftsversammlungen
Das Lehrpersonal hat das Recht, während der Arbeitszeit an Gewerkschaftsversammlungen auf Schul- oder territorialer Ebene, - Landes- oder Bezirksebene ohne Kürzung des Gehaltes teilzunehmen, und zwar im Ausmaß von 10 Stunden in einem Schuljahr. Dabei wird die für die Erreichung des Sitzes, an welchem die Gewerkschaftsversammlung stattfindet, notwendige Fahrtzeit nicht mit eingerechnet.
Regelung
- Die Versammlungen, die mit der Unterrichtszeit zusammenfallen, finden zu Beginn oder am Ende der didaktischen Tätigkeiten statt.
- Während der Durchführung von Prüfungen und Schlussbewertungen können keine Gewerkschaftsversammlungen durchgeführt werden.
- Die Gewerkschaftsversammlungen können mit einer eigenen Tagesordnung mindestens sechs Werktage zuvor:
- von einer einzelnen repräsentativen Gewerkschaft oder von mehreren
repräsentativen Gewerkschaften gemeinsam
- von der EGV in ihrer Gesamtheit und nicht von den einzelnen Mitgliedern
- von der EGV gemeinsam mit einer oder mehreren der repräsentativen
Gewerkschaften des Bereichs einberufen werden.
- In jeder Schule und auf territorialer Ebene können nicht mehr als zwei Versammlungen pro Monat abgehalten werden.
- Die Gewerkschaftsversammlungen finden in geeigneten von der Schule nutzbaren Räumlichkeiten statt, die von der Schulführungskraft in Absprache mit den beantragenden Gewerkschaften bestimmt werden.
- Dem Lehrpersonal, dessen Lehrstuhl auf mehrere Schulen aufgeteilt ist, wird die Teilnahme im Einvernehmen zwischen den Schulführungskräften sowie nach Anhören der betroffenen Lehrperson gewährt.
- Die Mitteilung über Versammlung muss von der Schulführungskraft an der Anschlagtafel angebracht werden. Gleichzeitig gibt sie mit einem internen Rundschreiben die Versammlung dem betroffenen Personal bekannt, um die individuelle, schriftliche Teilnahmeerklärung des Personals, das während der Versammlung im Dienst ist, zu erheben. Diese Erklärung gilt für die Berechnung des individuellen Stundenkontingentes der Teilnahme an Gewerkschafts-versammlungen und ist nicht widerrufbar.